Allgemeine Geschäftsbedingungen „Pop-Kultur 2016“

Für die Besucher des Festivals „Pop-Kultur 2016“ (nachfolgend auch Festival oder Veranstaltung) veranstaltet vom Musicboard Berlin GmbH, Im silent green Kulturquartier, EG links, Gerichtsstraße 35, 13347 Berlin (nachfolgend auch Veranstalter) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung:

1. Der Einlass zur Veranstaltung erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vor.

2. Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen Abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter, einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen, kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.
2a. Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen wegen Überfüllung zu beschränken.

3. Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge des Festivalbesuchers ist daher ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vor.

4. Der Veranstalter haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Festivalbesuchers, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer vom Veranstalter übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
Für einfach oder leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Veranstalter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Festivalbesucher vertrauen durfte. Soweit der Veranstalter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Veranstalter auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von Veranstalter.

5. Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Veranstaltungsgelände mitzunehmen. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

6. Bildaufnahmen: Auf dem Festivalgelände und in den einzelnen Veranstaltungsorten dürfen Bildaufnahmen ausschließlich für den privaten Gebrauch gemacht werden. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen und professionelle Kameraausrüstungen abzunehmen soweit nicht anders abgesprochen mit dem Veranstalter oder durch Presse gekennzeichnet. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und eine (1) Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden auf den Leinwänden und durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vor.

8. Sofern der Besucher das Recht erhält, sein Fahrzeug auf dem Festivalgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

9. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen¸ es sei denn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

10. Jede gewerbsmäßige Handlung auf dem Gelände der Veranstaltung und im Zusammenhang mit der Veranstaltung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

11. Auf dem gesamten Festivalgelände und in den einzelnen Veranstaltungsorten wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von durch Veranstalter beauftragte Dritte ausgeübt.

12. Das so genannte „stage diving“, „crowd surfing“, „Pogen“, das Klettern auf die Bühne, Traversen oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

13. Jugendschutz
13.1. Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit außer in den gekennzeichneten Bereichen SchwuZ & Keller. Dort ist der Zutritt nur für Besucher über 18 Jahren gestattet. Ausweiskontrollen werden beim Einlass durchgeführt.
13.2. Kindern unter 7 Jahre ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet.
13.3. Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis einschließlich 15 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). Dies trifft nur für die Locations „Pop-Kultur Nachwuchs“, „Passage“, „Heimathafen“, „Huxleys“ & „Prachtwerk“ zu.
13.4 Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Veranstaltung. Dies trifft nur für die Bereiche im Rahmen von „Pop-Kultur Nachwuchs“, „Passage“, „Heimathafen“, „Huxleys“ & „Prachtwerk“ zu.
13.5. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen. Dies trifft nur für die Bereiche „Pop-Kultur Nachwuchs“, „Passage“, „Heimathafen“, „Huxleys“ & „Prachtwerk“ zu.
13.6. Bei der Anmeldung für die Workshops im Rahmen des „Pop-Kultur Nachwuchsprogramms“ wird von Teilnehmern unter 16 Jahren eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten im Voraus verlangt.

14. Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalisierung des Tickets eine Selbstverständlichkeit. Der Veranstalter nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, zur Durchführung des Vertrages. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zu Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung beim Veranstalter jederzeit widersprechen. Wenn der Kunde dieser Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an:

Musicboard Berlin GmbH
Im silent green Kulturquartier, EG links
Gerichtstraße 35
13347 Berlin
info@pop-kultur.berlin

15. Tiere dürfen nicht auf das Festivalgelände mitgebracht werden.

16. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

17. Bei Fragen zum Ticketkauf bitte melden bei kunden@adticket.de oder 24/7 erreichbar unter der Tickethotline 0180 – 6050 400 (0,20 €/Anruf inkl. MwSt. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,60 €/Anruf inkl. MwSt. aus den Mobilfunknetzen). Ein Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarte ist grundsätzlich untersagt.

18. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht.

19. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.